Energieausweis Koch Wetzlar

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Energieausweis

Sie benötigen als Verkäufer oder als Vermieter einen Energieausweis? Laut Gesetz sind Sie sogar dazu verpflichtet, wenn Sie Ihr Gebäude verkaufen oder vermieten möchten. Dann müssen Sie dem Mieter oder dem Käufer entweder einen Energieausweis oder einen Energieverbrauchsausweis vorlegen. Gerne stellen wir Ihnen für Ihr Wohnhaus oder die Gewerbeimmobilie den erforderlichen Energieausweis aus.

Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz der Immobilie. Dadurch lassen sich Gebäude untereinander vergleichen und die Energieverbrauchskosten für die Zukunft ermitteln.

Es gibt zwei verschiedene Varianten vom Energieausweis: Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Welchen davon Sie genau brauchen, richtet sich nach verschiedenen Merkmalen. Diese Kriterien sind Größe und Art der Immobilie, das Baujahr und die energetische Qualität.

bedarfsorientierter Energieausweis Wetzlar

Der günstigere Energieverbrauchsausweis reicht nur zur Pflichterfüllung und ist gültig für Gebäude ab 5 Wohneinheiten oder für Gebäude unter 5 Wohneinheitenm mit Bauantrag der nach dem 01.11.1977 erfolgt ist.

Der aufwändigerer und teuerer bedarfsorientierter Energieausweis ist für alle Gebäudearten zulässig. Dieser weist die energetische Qualität eines Gebäudes auf und wird in einer technischen komplexeren Analyse erstellt. Für die Berechnung des Energiebedarfs wird der baulichen Zustand sowie die Wände, das Dach, der Keller, die Heizung, die Fenster und Außentür genau unter die Lupe genommen.

Energieverbrauchsausweis

  • Günstiger und schneller über das Internet zu bekommen

  • Orientiert sich nur an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit

  • Erfolgt auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen

  • Es erfolgt keine aufwendige Analyse

  • Wird aus den Daten von 3 Jahren für alle Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt

  • Kein Energieausweis für einzelne Wohnungen, sondern nur für das ganze Haus

  • Kennwerte sind stark vom Heizverhalten der Bewohner abhängig

  • Leerstand kann falsch erfasst werden

  • Das Ergebnis ist oft ungenau

Energiebedarfsausweis

  • Erfordert ein technisches Gutachten

  • Alle bauliche Aspekte werden berücksichtigt

  • Das Baujahr, der Gebäudetyp, die Gebäudegröße sind entscheidend

  • Anzahl der Wohnungen und technische Daten der Heizungsanlage fließen mit in die Berechnung ein

  • Qualität der Fenster und die Dämmung wird berücksichtigt

  • Nur verpflichtend für Mehrfamilienhäuser, die noch nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und weniger als fünf Wohneinheiten haben

  • Enthält einen Wert zum Endenergiebedarf und zum Primärenergiebedarf

  • Enthält einen tatsächlichen und genauen Endenergieverbrauch

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