Ihr Experte für Baubegleitung in Wetzlar

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Baubegleitung

Wir stehen Ihnen unterstützend bei der Umsetzung der einzelnen energetischen Sanierungsmaßnahmen und beim Neubau zur Seite. Hierfür erhalten Sie eine Förderung vom Staat zu 50%. Dabei kontrollieren wir für Sie die Handwerkerangebote auf Einhaltung der Förderbedingungen und prüfen die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem Sanierungskonzept.

Bei der Baubegleitung wird die Baustelle mehrmals kontrolliert und der Baufortschritt dokumentiert. Damit kann eine qualitativ hochwertige Ausführung sichergestellt werden.

Baubegleitung BEG-Einzelmaßnahmen

Der Fördersatz für die Baubegleitung beträgt 50% der förderfähigen Ausgaben. Die jährlichen förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 € pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 20.000 € pro Zuwendungsbescheid.

Baubegleitung BEG-Einzelmaßnahmen

  • Bestimmte Anforderungen müssen zwingend eingehalten werden

  • Wir bestätigen und überwachen dass die Anforderungen übereinstimmen

  • Wir beraten über mögliche weitere Anforderungen, die im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen stehen.

  • Auch diese werden überwacht und bestätigt, zb. Luftdichtheitsmessung

  • Durch unsere Baubegleitung können Fehler rechtzeitig erkannt und behoben werden

  • Wir behalten die Kosten im Überblick

  • Auswertung der förderfähigen Kosten nach Abschluß

  • Erstellung des erforderlichen Verwendungsnachweis

  • Alle Unterlagen zu den Einzelmaßnahmen werden für Sie in einer Dokumentation zusammen gefasst, z.B. Berechnungen, Bestätigungen, Nachweise usw.

Baubegleitung Effizienzhaus

  • Wir prüfen und überwachen die erfolgreiche Umsetzung des geplanten energetischen Niveaus

  • Wir prüfen rechtzeitig die Übereinstimmung des Umfangs und der Qualität des geplanten Vorhabens

  • Wir schreiben die Bilanzierung und die Berechnung

  • Wir kontrollieren die Bauausführung

  • Wir begleiten die Übergabe und Inbetriebnahme der Anlagentechnik

  • Wir nehmen die Maßnahmen ab

  • Auswertung der förderfähigen Kosten nach Abschluß

  • Erstellung des erforderlichen Verwendungsnachweis

  • Alle Unterlagen zu der Einhaltung des Effizienzhaus werden für Sie in einer Dokumentation zusammen gefasst, z.B. Berechnungen, Bestätigungen, Nachweise usw.

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns unverbindlich an.

Tel.: 0 64 41 / 307 98 43